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EINMALIGE SPENDE

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  • SMS an die NR. 339: music gefolgt von Betrag.
    Beispiel: Für eine direkte Zahlung von CHF 100.- senden Sie music 100 an die Nr. 339
  • oder per Banküberweisung:  Ja, ich möchte spenden!

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STEUERABZUG

Steuerabzug: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Spende an DAS MUSIKERINNENHAUS von den Steuern abziehen können. DAS MUSIKERINNENHAUS ist wegen seines gemeinnützigen Zwecks von der Steuerpflicht befreit. Im Kanton Zürich steuerpflichtige natürliche und juristische Personen können deshalb Spenden an DAS MUSIKERINNENHAUS von ihren Steuern abziehen (bis zu insgesamt 20% der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte bzw. bis zu 20% des Reingewinns).

RECHTLICHES

Alle Beiträge werden vom SERPENTverein ausschliesslich für den Aufbau des Musikerinnenhauses verwendet. Wird eine Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Kalkbreite aufgrund fehlender Mittel nicht möglich, wird ein neuer Standort gesucht. Gelingt auch dies nicht, fliessen die Spenden vollumfänglich an den gemeinnützigen SERPENTverein zurück. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unsere Geschäftsstelle wenden.